Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen an der Wirbelsäule

Ist eine OP wirklich die richtige Therapie?

Gesetzlich versicherte Patienten können vor bestimmten planbaren operativen Eingriffen an der Wirbelsäule durch „unabhängige und besonders qualifizierten Fachärzte“ prüfen lassen, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist und sich mögliche alternative Therapien aufzeigen lassen. 

PD Dr. Ritter hat eine entsprechende Genehmigung zur Durchführung dieses Verfahrens. Hierfür können eigene Termine vereinbart werden. Melden Sie sich dann bitte entsprechend zum "Zweitmeinungsverfahren" in unserer Praxis an. Leider hat nur Herr Dr. Ritter die entsprechende Genehmigung.

Zu den Operationen an der Wirbelsäule, für die das Zweitmeinungsverfahren eingeführt wird, zählen die dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese).

Bislang gilt dieser formalisierte Weg zur Einholung einer Zweitmeinung nur für "Eingriffe an der Wirbelsäule". Vor anderen geplanten OPs oder zur Beratung einer medikamentösen Therapie bei anderen Erkrankungen wie MS oder Morbus Parkinson besteht diese Möglichkeit nicht! Ebensowenig ist dieser Weg für Notfallindikationen gedacht.

hier sehen Sie Details zum Verfahren

 

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