E-Rezept

Liebe Patienten, 

Für Medikamente erhalten Sie üblicherweise ein E-Rezept. Das Rezept wird auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert. Um das Rezept einzulösen müssen Sie in der Apotheke dann ihre Versichertenkarte erneut vorzeigen.
Um Ihnen die benötigten Medikamente verschreiben zu können, muss Ihre Karte im aktuellen Quartal eingelesen worden sein, sonst kann das Rezept nicht erstellt werden. Das Rezept muss noch online von einem Arzt signiert werden, bevor der Datensatz gültig wird. Deswegen können Sie in der Regel erst am Folgetag in einer Apotheke Ihrer Wahl die Versichertenkarte vorlegen und die Medikamente bekommen!

Sobald die Versicherungskarte im Quartal eingelesen wurde, können Sie bequem weitere Rezepte per Telefon oder per Mail bestellen.
Das E-Rezept gilt bislang ausschließlich für verschreibungspflichtige Medikamente im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Physio-, Ergo- und Logoverordnungen, Überweisungen, Privatrezepte und Hilfsmittel werden weiterhin in Papierform verordnet.

Für weitere Fragen  stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rezeptvorbestellung

Regelung für postalischen Versand von Rezepten / Heilmittelverordnungen oder Überweisungen

Bitte beachten, Sie, dass bei Rezeptbestellungen auch die Vorsichtsmassnahmen der DSGVO zu beachten sind, Sie geben persönliche Daten weiter. Die Daten in diesem Formular werden als verschlüsselete Verbindung  (https://) weiter geleitet. Idealerweise holen Sie alle Rezepte / Verordnungen / Überweisungen persönlich oder durch Vertreter in der Praxis ab. Wenn Sie ein Rezept bestellen und sich das Rezept zuschicken lassen wollen, so beachten Sie bitte folgende Regelung.

1. Wir benötigen zwingend einmal im Quartal die Versicherungskarte, am besten holen Sie also die erste Verordnung im Quartal auf jeden Fall selbst ab. Ohne Karte können wir keine Verordnungen ausstellen! (gilt nicht für privat Versicherte)

2. Wenn Sie nicht kommen können, benötigen wir entweder einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag oder Sie hinterlegen 2 (zwei) Briefmarken pro Anforderung in unserer Praxis, damit wir Porto und Sachkosten ausgleichen können.

3. Sobald Ihre Versicherungskarte 1x im Quartal eingelesen wurde, können wir Ihnen auch ein E-Rezept ausstellen.

Ja, ich habe die Bedingungen gelesen und akzeptiere sie.

Zum Versenden des Formulars nutzen wir Google reCaptcha, was uns hilft, Spamnachrichten zu vermeiden. Beim Aufruf von Google reCaptcha werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an den Anbieter, die Google Inc. gesendet. Daher ist es möglich, dass Zugriffe gespeichert und ausgewertet werden. Detaillierte Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.