E-Rezept
Seit dem 01.01.2024
Liebe Patienten,
seit diesem Jahr erhalten Sie auch bei uns das E-Rezept.
Um Ihnen die benötigten Medikamente aufzuschreiben, müssen wir bei der 1. Bestellung im Quartal vorerst die Versicherungskarte einlesen. Anschließend muss das Rezept jedoch noch online von einem Arzt signiert werden.
Am Folgetag können Sie dann in eine Apotheke Ihrer Wahl gehen und dort die Versicherungskarte vorlegen.
Sobald die Versicherungskarte im Quartal eingelesen wurde, können Sie bequem Rezepte per Telefon oder per Mail bestellen.
Das E-Rezept gilt ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Medikamente.
Physio-, Ergo- und Logoverordnungen, Überweisungen, Privatrezepte und Hilfsmittel werden weiterhin in Papierform verordnet.
Für weitere Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rezeptvorbestellung
Neue Regelung für postalischen Versand von Rezepten / Heilmittelverordnungen oder Überweisungen
Bitte beachten, Sie, dass bei Rezeptbestellungen auch die vorsichtsmassnahmen der DSGVO zu beachten sind, Sie geben persönliche Daten weiter. Die Daten in diesem Formular werden als verschlüsselete Verbindung (https://) weiter geleitet.
Idealerweise holen Sie alle Rezepte / Verordnungen / Überweisungen persönlich oder durch Vertreter in der Praxis ab.
Wenn Sie ein Rezept bestellen und sich das Rezept zuschicken lassen wollen, so beachten Sie bitte folgende Regelung.
1. Wir benötigen zwingend einmal im Quartal die Versicherungskarte, am besten holen Sie also die erste Verordnung im Quartal auf jeden Fall selbst ab. Ohne Karte können wir keine Verordnungen ausstellen! (gilt nicht für privat Versicherte)
2. Wenn Sie nicht kommen können, benötigen wir entweder einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag oder Sie hinterlegen 2 (zwei) Briefmarken pro Anforderung in unserer Praxis, damit wir Porto und Sachkosten ausgleichen können.
3. Sobald Ihre Versicherungskarte 1x im Quartal eingelesen wurde, können wir Ihnen auch ein E-Rezept ausstellen.