Begutachtungen
Wir führen medizinische Begutachtungen zu neurologischen und psychiatrischen Fragestellungen durch
Außer regulärer ärztlicher Behandlung, zu der Sie als PatientIn zu uns kommen können, führen wir auch medizinische Begutachtungen zum Beispiel für Versicherungen oder Gerichte durch. In aller Regel werden wir hierfür "beauftragt", d.h. das Gericht oder der Versicherungsträger meldet sich bei uns mit einem entsprechenden Auftrag. Als "zu begutachtende Person" haben Sie aber ggf. ein Vorschlagrecht beim Auftraggeber.
Durch eine medizinische Begutachtung kommt kein Arzt-Patienten Verhältnis zustande! Das bedeutet auch, dass Patientinnen und Patienten unserer Praxis, mit denen bereits ein medizinisches Behandlungsverhältnis besteht, in der Regel NICHT von uns begutachtet werden können (denn Gutachter müssen "neutral" bleiben), es sei denn, dass dies durch den Auftraggeber ausdrücklich gewünscht wird. Ausnahmen sind insbesondere Begutachtungen im Rahmen des Betreuungsrechts, hier macht es natürlich Sinn, das Gutachten von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten ausstellen zu lassen.
Wenn Sie ein Privatgutachten zu bestimmten Aspekten Ihrer Erkrankung wünschen, können wir ein solches natürlich auch erstellen. Hierzu wäre in einem Termin die Fragestellung und der Umfang zu besprechen. Diese Gutachten sind kostenpflichtig und werden wie Ärztliche Atteste nach GOÄ abgerechnet.
Begutachtungen zu neurologischen Fragestellungen können von Frau Dr. Rahmann, Herrn Böckenholt und Herrn Dr. Ritter druchgeführt werden, Begutachtungen auf psychiatrischem Fachgebiet ausschließlich von Herrn Böckenholt.
Offizielle verkehrsmedizinische Gutachten (nach Entzug des Führerscheins oder auf behördliche Anordnung) führen wir nur auf neurologischem Fachgebiet durch! Diese führt nur Herr PD Dr. Ritter durch. Wenn Sie auf Anordnung ein neurologisches Gutachten brauchen, können wir helfen. Vorsorgeuntersuchungen, die in der Ausführlichkeit und Aussagekraft verkehrsmedizinschen Gutachten kaum nachstehen können wir auf individuellen Wunsch anfertigen (s. Vorsorge)
Es gibt übrigens viele Situationen, in denen es (zunächst) keines klassischen medizinschen Gutachtens bedarf:
- Sie wollen eine Schwerbehinderung beantragen? Hierfür ist nur ein Antrag bei der Behörde notwendig. Wenn Sie bei uns in Behandlung sind, geben Sie auf dem Antrag den Namen unserer Praxis mit an, dann bekommen wir ein entsprechendes Formular von dort zugeschickt. Eine Begutachtung wird erst notwendig, wenn Sie einen Bescheid bekommen mit dem Sie auch nach Widerspruchsverfahren nicht einverstanden sind.
- Sie wollen eine Rehabilitation oder die Rente beantragen? Auch hierfür sind primär nur Anträge an die Renten- oder Krankenvericherung erforderlich. Derartige Anträge erledigen wir aber nur für Patienten, die bei uns in medizinischer Behandlung sind. Gutachten werden auch in diesen Fällen erst erforderlich, wenn die Dinge nicht so laufen, wie Sie sich das vorstellen.