Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen an der Wirbelsäule
Ist eine OP wirklich die richtige Therapie?
Gesetzlich versicherte Patienten können vor bestimmten planbaren operativen Eingriffen an der Wirbelsäule durch „unabhängige und besonders qualifizierten Fachärzte“ prüfen lassen, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist. Die Betroffenen können sich mögliche alternative Therapien aufzeigen lassen.
PD Dr. Ritter hat eine entsprechende Genehmigung zur Durchführung dieses Verfahrens. Hierfür können eigene Termine vereinbart werden. Melden Sie sich dann bitte entsprechend zum "Zweitmeinungsverfahren" in unserer Praxis an. Leider hat nur Herr Dr. Ritter die entsprechende Genehmigung.
Zu den Operationen an der Wirbelsäule, für die das Zweitmeinungsverfahren eingeführt wird, zählen die dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese).
Bislang gilt dieser formalisierte Weg zur Einholung einer Zweitmeinung nur für "Eingriffe an der Wirbelsäule". Vor anderen geplanten OPs oder zur Beratung einer medikamentösen Therapie bei anderen Erkrankungen wie MS oder Morbus Parkinson besteht diese Möglichkeit nicht! Ebensowenig ist dieser Weg für Notfallindikationen gedacht.
Ich möchte eine zweite Meinung zu anderen Erkrankungen
Das Einholen einer "zweiten Meinung" zu Ihrer Diagnose oder zur Behandlung einer Neurologischen Erkrankung ist insbesondere bei lebensverändernden Erkrankungen ein berechtigtes Interesse. Allerdings ist das Bilden einer zweiten Meinung für die Behandelnden extrem aufwändig, da die gesamte Krankengeschichte aufgearbeitet werden muss, Bildgebung muss ggf. gesichtet werden und bisherige Therapien überprüft und besprochen werden.
Für diese aufwändigen Verfahren müssen wir Sie also behandeln wie Neupatienten mit hohem Zeitbedarf, was in der Regel mit erheblichen Wartezeiten auf einen Termin verbunden ist, da sie ja auch ansonsten bereits in fachärztlicher Behandlung sind.